MVZ Zahnmedizin
Im Fachbereich Zahnmedizin eröffnet das MVZ zuvor ungeahnte Möglichkeiten. Während Mediziner nur eine beschränkte Anzahl an Ärzten anstellen könne, so bestehen beim MVZ keinerlei Beschränkungen im Sinne der Anstellung.
MVZ andere Fachbereiche
Während zwar auch hier theoretisch die Anzahl der Ärzte nicht beschränkt ist, so gilt doch immerhin noch eine Beschränkung durch die Sitze. Zusätzlich wird ein MVZ Sitz üblicherweise nach 6 Monaten ohne Besetzung wieder frei (sprich kann vom MVZ nicht “gebunkert” werden), bei der Arztpraxis ist hier ein kulanterer Umgang üblich.
Finanzstarke unternehmerisch denkende Kollegen können eine BAG in Form einer Personengesellschaft, da Sie Sitze oft schon in eigenen Praxen besetzen, oftmals nicht erwerben. Die vorrausgesetzte aktive Leistungserbringung bei der Übernahme oder Teilübernahme einer GbR ist oft nicht möglich und gestaltet einen Erwerb als “Investor” daher wesentlich schwieriger.