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Besonderheiten im MVZ

Jede Praxisform hat Ihre Besonderheiten. Gerade das MVZ hat einige.

Inventur in der GmbH


Das MVZ kann als GbR, sprich Personengesellschaft oder als GmbH, sprich Kapitalgesellschaft strukturiert sein. Im Falle der Kapitalgesellschaft besteht die Pflicht zur regelmäßigen Inventur. Das heißt der komplette Bestand aller im Unternehmen befindlichen Dinge (z.B. Zangen in der Zahnarztpraxis) ist verpflichtend zu erfassen.

Gestaltungsmöglichkeiten im MVZ


Die Rechtsform der GmbH welches im Rahmen der MVZ-Struktur für den Mediziner eine sinnvolle Rechtsform darstellt, bietet unter anderem verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten - auch im steuerlichen Sinne. Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater zu Ihnen passende Möglichkeiten bzw. unterstützen Sie mit in diesem Gebiet erfahrenen Beratern.



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